Lebensgemeinschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts?

In einer interessanten neuen Entscheidung des OGH hat dieser seine bisherige Rechtsprechung gefestigt, dass bei der Beendigung einer Lebensgemeinschaft und der damit verbundenen Vermögensaufteilung zwischen den Partnern in vielen Fällen (zB nur ein Lebensgefährte ist Eigentümer einer Wohnung, beide haben den Kredit zurückbezahlt) zu prüfen ist, ob die Lebensgefährten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründet haben. Wenn ja, dann ist neben der formlosen Trennung auch die Gesellschaft aufzulösen. Hier die Entscheidung.OGH vom 24.07.2019