Schadenersatz nach Fehlschlag eines Golfers

Jüngst hat der OGH in der Entscheidung 1 Ob 4/18x ausgesprochen, dass ein Golfspieler dafür haftet, wenn er mit einem Golfschlag einen Dritten verletzt. Hingegen haftet der Golfplatzbetreiber bei hinreichender Warnung von Spielgefahren nicht. Zur Entscheidung OGH 27.2.2018, 1 Ob 4 18x