Leitfaden Erwachsenenschutzrecht

Am 1. Juli 2018 tritt das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Dieses wird das bisherige Sachwalterschaftsrecht ersetzen, mit dem Ziel, die Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit der betroffenen Menschen möglichst lange und umfassend zu erhalten.

Hier das Informationsportal des Justizministeriums samt vielen interessanten Hinweisen und Formularen. https://www.bmvrdj.gv.at/erwachsenenschutz

Neues Vorarlberger Grundverkehrsgesetz

Baugrundstücke in Vorarlberg gelten gegenwärtig als sichere Wertanlage, die Renditen erweisen sich als zuverlässig; dabei ist in Vorarlberg die Investitionskraft einiger Großunternehmer auffallend, aber auch sonstige Privatpersonen erwerben zunehmend – ohne Bauabsicht – Baugrundstücke als reine Wertanlage. Dagegen möchte der Vorarlberger Landesgesetzgeber mit der Grundverkehrsgesetzesnovelle 2018 vorgehen.

Ziel soll sein, unbebaute Baugrundstücke zu einem möglichst niedrigen Preis auf den Immobilienmarkt zu bringen und Baulandhortung zu verhindern.

Es ist jedoch äußerst zweifelhaft, ob mit den geplanten Maßnahmen dieses Ziel erreicht werden kann, da bereits jetzt Immobiliengroßspekulanten vermehrt bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen horten. Dieser Trend wird  hinkünftig zunehmen. Dies verringert das Angebot an Wohnraum, der niedrige Finanzierungszinssatz schafft eine größere Nachfrage nach Wohnraum, sodass durch die geplanten Maßnahmen die beabsichtigten Ziele mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erreicht werden können. Ganz im Gegenteil: Wohnraum wird sich verteuern.

Hauptgründe für die derzeit drastische Verteuerung von Grund und Boden in Vorarlberg ist einerseits die große Nachfrage, Baukostensteigerung infolge von neuen Bauvorschriften und Richtlinien und die sog. Nullzinspolitik der EZB. Mit dirigistischen, ja populistischen Maßnahmen im Grundverkehrsrecht ist dieser Entwicklung nicht zu begegnen.

Außerdem bestehen bereits derzeit erhebliche juristische Bedenken, ob die wesentlichen Punkte der GVG – Novelle 2018 nicht ohnehin gegen EU-Primärrecht verstoßen (Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit). Die Novelle tritt am 1.3.2019 in Kraft.

Hier zur Gesetzesnovelle LGBl. Nr. 5/2019

Schadenersatz nach Fehlschlag eines Golfers

Jüngst hat der OGH in der Entscheidung 1 Ob 4/18x ausgesprochen, dass ein Golfspieler dafür haftet, wenn er mit einem Golfschlag einen Dritten verletzt. Hingegen haftet der Golfplatzbetreiber bei hinreichender Warnung von Spielgefahren nicht. Zur Entscheidung OGH 27.2.2018, 1 Ob 4 18x

Die jüngsten Entscheidungen des OGH

Sehr interessante neue Entwicklungen. Schauen Sie mal rein!