Haftung des Gastgebers bei Silvesterfeuerwerk

Rechtzeitig vor Silvester hat der Oberste Gerichtshof ein Urteil veröffentlicht, welches für Gastgeber von Silvesterpartys durchaus von Interesse ist. Eine vom Gast gezündete und in weiterer Folge fehlgeleitete Rakete verursachte auf dem Nachbargrundstück einem Brandschaden. Obwohl die Rakete nachweislich nicht vom Gastgeber, sondern von einem Gast gezündet wurde, hat der Oberste Gerichtshof angenommen, dass das Billigen von Feuerwerken auf seinem Grundstück den Gastgeber haftbar machen kann, insbesondere wenn er beim Abfeuern der Raketen auch anwesend war. Im konkreten Fall war ein Feuerwerk im Ortsgebiet zudem rechtlich unzulässig.

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